Barrierefreiheitserklärung

Wir, der Breidenbacher Hof, sind bemüht, unsere Hotel-Webseite www.breidenbacherhof.com barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates teilweise vereinbar.


Optimierungen der Barrierefreiheit

Wir arbeiten fortlaufend daran, dass

•    Abbildungen einen Alternativtext besitzen,
•    Inhalte in einer landmark region enthalten sind,
•    Elemente einen ausreichenden Farbkontrast haben,
•    Links einen wahrnehmbaren Text beinhalten,
•    Überschriftenebenen jeweils nur um eins steigen,
•    Landmarks eine einzigartige role oder role/label/title Kombination (bzw. zugänglicher Name / accessible name) besitzen,
•    <select> Elemente einen zugänglichen Namen (accessible name) besitzen und
•    ARIA-hidden Elemente keine fokussierbaren Elemente beinhalten.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.07.2025 erstellt. Die Prüfung der Webseite nach WCAG 2.1 Konformitätslevel AA erfolgte in Form eines Selbsttests. Diese Erklärung wurde zuletzt am 11.07.2025 aktualisiert.


Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail an info@breidenbacherhof.com mitzuteilen.
Alternativ können Sie unser Kontaktformular verwenden; siehe https://breidenbacherhof.com/de/kontakt.html
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an diese Beschwerdestelle wenden:
Marktüberwachungsbehörde NRW
(Details zur konkreten Behörde für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz / BFSG sind derzeit noch in der Umsetzung, in der Regel ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales oder eine nachgeordnete Behörde federführend. Kontakt erfolgt meist über das jeweilige Landesministerium.)

Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211- 855-5